Welche Rechte und Pflichten entstehen aus diesem Gastaufnahmevertrag
?
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung
nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom
Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet
zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den
Gastaufnahmevertrag.
Wie alle Verträge, kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit
Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben
sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten.
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, so bald die
Ferienwohnung bestellt und von uns zugesagt oder falls eine Zusage
aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die
Vertragspartnern zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf
welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des
Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Zahlungen: 20% der Gesamtsumme bzw. mindestens 50 Euro sind 14
Tage nach der Buchung fällig - der Restbetrag am Tag des Bezuges der
Ferienwohnung.
5. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der
vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen
Preis zu bezahlen abzüglich der vom Vermieter ersparten
Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei
der Übernachtung 20 % des Übernachtungspreises, bei der
Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 % des
Pensionspreises, bei Ferienwohnungen 10 % des Wohnungspreises.
6.a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in
Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben,
um Ausfälle zu vermeiden.
6.b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für
die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu
zahlen.
7. Die Anreisezeiten beginnt ab 16:00 Uhr. Generell würden wir uns
sehr freuen, wenn Sie uns die ungefähre Zeit Ihrer Anreise im
Vorwege mitteilten. Am Tag
der Abreise hat die Wohnung bis 12:00 Uhr geräumt und ordnungsgemäß
übergeben zu sein. An- und
Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag.
8.
Nachträgliche Preisnachlässe bzw. Erhöhungen sind
nicht möglich. Dies gilt auch bei vorzeitiger Beendigung der
Mietzeit.
9.
Bei Abreise ist die Ferienwohnung dem Vermieter in einem
ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben (d.h. Wohnung ist Besenrein,
Geschirr ist abgewaschen und einsortiert, Lebensmittel sind zu
entsorgen). Bei ungewöhnlicher Verunreinigung oder Beschädigungen
des Inventars kann eine zusätzliche Pauschale bzw. Ersatzbeschaffung
berechnet werden. Für während der
Mietzeit entstandene Schäden oder Fehlbestände beim Inventar und
Mobiliar wird der Mieter ohne Verschuldensnachweis haftbar gemacht.
10. Die Benutzung des Sitzplatzes im Freien, des Parkplatzes erfolgt
auf eigene Gefahr.
11. Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von
eingebrachten Sachen jeglicher Art, einschließlich des PKW. (Der
Vermieter haftet nicht für Sachmängel gem. § 536 BGB, eine darüber
hinausgehende Schadensersatzpflicht besteht nicht.)
Prospekthaftung
oder Internethaftung ist in jeglicher Form ausgeschlossen. Mit
diesen AGB und den klaren Regelungen möchten wir Missverständnissen
zuvorkommen – Generell gilt aber: ein offenes, direktes Gespräch
regelt so gut wie alles.
In diesem Sinne
sind wir sicher, dass Sie bei uns einen schönen Urlaub verleben und
freuen uns auf Sie!
* Rechte und Pflichten zum Teil entnommen dem
Deutschen Hotelführer 1981, herausgegeben vom DEHOGA.
Verbraucherinformation gemäß Verordnung (EU) Nr.
524/2013:
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung
in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen
unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine
Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung. |