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Ferienwohnung Heindorf

Tel. 039459-72155
oder
03 94 85/ 65 031
(Mo-Do 9-15 Uhr)

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Rechte und Pflichten
 

Welche Rechte und Pflichten entstehen aus diesem Gastaufnahmevertrag ? 

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. 

Wie alle Verträge, kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten. 

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, so bald die Ferienwohnung bestellt und von uns zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. 

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartnern zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. 

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten. 

4. Zahlungen: 20% der Gesamtsumme bzw. mindestens 50 Euro sind 14 Tage nach der Buchung fällig - der Restbetrag am Tag des Bezuges der Ferienwohnung. 

5. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu  bezahlen abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 % des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 % des Pensionspreises, bei Ferienwohnungen 10 % des Wohnungspreises. 

6.a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6.b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.  

7. Die Anreisezeiten beginnt ab 16:00 Uhr. Generell würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns die ungefähre Zeit Ihrer Anreise im Vorwege mitteilten. Am Tag der Abreise hat die Wohnung bis 12:00 Uhr geräumt und ordnungsgemäß übergeben zu sein. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag. 

8. Nachträgliche Preisnachlässe bzw. Erhöhungen sind nicht möglich. Dies gilt auch bei vorzeitiger Beendigung der Mietzeit.

9. Bei Abreise ist die Ferienwohnung dem Vermieter in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben (d.h. Wohnung ist Besenrein, Geschirr ist abgewaschen und einsortiert, Lebensmittel sind zu entsorgen). Bei ungewöhnlicher Verunreinigung oder Beschädigungen des Inventars kann eine zusätzliche Pauschale bzw. Ersatzbeschaffung berechnet werden. Für während der Mietzeit entstandene Schäden oder Fehlbestände beim Inventar und Mobiliar wird der Mieter ohne Verschuldensnachweis haftbar gemacht.

10. Die Benutzung des Sitzplatzes im Freien, des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. 

11. Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art, einschließlich des PKW. (Der Vermieter haftet nicht für Sachmängel gem. § 536 BGB, eine darüber hinausgehende Schadensersatzpflicht besteht nicht.)

Prospekthaftung oder Internethaftung ist in jeglicher Form ausgeschlossen. Mit diesen AGB und den klaren Regelungen möchten wir Missverständnissen zuvorkommen – Generell gilt aber: ein offenes, direktes Gespräch regelt so gut wie alles.

In diesem Sinne sind wir sicher, dass Sie bei uns einen schönen Urlaub verleben und freuen uns auf Sie!

* Rechte und Pflichten zum Teil entnommen dem Deutschen Hotelführer 1981, herausgegeben vom DEHOGA.


Verbraucherinformation gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013:
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen 
unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.